Kategorien: Allgemein, Datenschutz, Förderung und IT-Sicherheit
Das Förderprogramm Digital Jetzt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) richtet sich an Firmen aus allen Branchen, die bis zu 499 Mitarbeiter haben. Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben. Hierzu gehört auch Datenschutz im Internet.
Die Investitionsförderung für KMU kann beim BMWi beantragt werden.
Das geförderte Unternehmen trägt zwischen 60 und 70% der Kosten. Den Rest steuert das BMWi als nciht rückzahlbaren Zuschuss bei. Die maximale Höhe der Förderunmg beträgt 50.000 Euro bzw. das Doppelte in einem Partnernetzwerk.
Das Programm läuft noch bis zum 31.12.2023.
Das Vorgängerprogramm, go digital, kann ebenfalls für Projekte der IT-Sicherheit genutzt werden. Die Antragstellung hierfür ist bis 31.12.2021 möglich.
Zur IT-Sicherheit gehört die Einhaltung von Datenschutzregeln auf Firmenwebseiten. Prominentes Beispiel sind SSL-Zertifikate, die von wwwschutz auf zahlreiche Kriterien hin geprüft werden.
Die enge Verzahnung von Datenschutz und IT-Sicherheit wird auch bei weiteren Themenfeldern deutlich. Der Schutz von Daten verhindert die unerlaubte oder unbeabsichtigte Weitergabe ebenso wie den Zugriff durch unbefugte Dritte.
Um eine Förderung zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:
- Lassen Sie sich ein Angebot für den Datenschutz-Check Ihrer Webseite geben. Prüfen Sie dazu Handlungsbedarf über das wwwschutz online Tool
- Schließen Sie einen Beratervertrag mit uns ab. Diesen erhalten Sie von uns durch Annahme des Angebots
- Stellen Sie einen Antrag beim Förderprogramm Digital Jetzt oder go digital. Der Antrag kann online ausgefüllt werden.
- Nach Bewilligung führen wir den Datenschutz-Check aus
- Sie erhalten einen Verwendungsnachweis und Sachbericht, den Sie beim BMWi einreichen
- Sie erhalten nach Prüfung durch das BMWi Ihre Zuwendung
Durch Klick auf den Button wird das Online Tool wwwschutz gestartet. In wenigen Sekunden wird ermittelt, ob Handlungsbedarf für die eingegebene Webseite besteht. Eine Registrierung is nicht notwendig.
Haben Sie Handlungsbedarf erkannt, kontaktieren Sie und für einen Beratervertrag.