{"id":113,"date":"2018-05-10T10:45:27","date_gmt":"2018-05-10T08:45:27","guid":{"rendered":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/?p=113"},"modified":"2024-12-06T16:39:29","modified_gmt":"2024-12-06T15:39:29","slug":"pflichtangaben-im-impressum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/pflichtangaben-im-impressum\/","title":{"rendered":"Pflichtangaben im Impressum"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fast alle Webseiten m\u00fcssen nach deutschem Recht ein Impressum haben. Dieses muss jederzeit und leicht von jeder Unterseite aus erreichbar sein und dar\u00fcber hinaus alle relevanten Pflichtangaben enthalten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1>Allgemeine Pflichtangaben<\/h1>\n<p>F\u00fcr jedes Impressum gilt, dass man direkt erkennen muss, wer f\u00fcr die dazugeh\u00f6rige Webseite verantwortlich ist. Soweit das betreffende Unternehmen keine Personengesellschaft mit dem Namen des Inhabers ist, geh\u00f6rt auch die Firmierung dazu.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem geh\u00f6rt ins Impressum die <strong>Adresse des Betriebs<\/strong>, also Stra\u00dfe, Postleitzahl und Ort sowie auch das Land, falls dies nicht eindeutig an der deutschen Domain-Endung zu erkennen ist.<\/p>\n<p>Die postalische Adresse allein reicht aber nicht. Zus\u00e4tzlich muss als Kontaktm\u00f6glichkeit die <strong>E-Mail-Adresse<\/strong> des Verantwortlichen genannt werden. Achtung: ein Kontaktformular reicht nicht aus. Dies hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 07.05.2013 klar festgehalten (Az.: 5 U 32\/12). Eine Telefonnummer ist zwar nicht verpflichtend n\u00f6tig, sollte aber aus Sicherheitsgr\u00fcnden ebenfalls genannt werden. Sie ist mindestens dann sinnvoll, wenn man noch keine Probleme mit unverlangten Werbetelefonaten hatte oder wenn es von der rechtlichen Seite nicht ganz klar ist, ob sie n\u00f6tig sein k\u00f6nnte. Dies k\u00f6nnte zum Beispiel bei Online-Shops gegeben sein.<\/p>\n<h1>Pflichtangaben je nach Rechtsform<\/h1>\n<p>Jede unterschiedliche Rechtsform eines Unternehmens braucht spezifische Pflichtangaben. Diese m\u00fcssen jeweils an die Art der Gesellschaft angepasst werden. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, so muss zum Beispiel der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht wie bei einer GmbH genannt werden, sondern wird in Form eines Gesellschafters (GbR) oder Inhabers (Freiberufler) vorgestellt.<\/p>\n<h2>Die GmbH<\/h2>\n<p>Eine GmbH braucht im Impressum neben den Adressdaten folgende Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Name der GmbH.<\/li>\n<li>Nennung des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts mit Registernummer.<\/li>\n<li>Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID), sofern vorhanden; bei GmbHs in Gr\u00fcndung ist diese manchmal noch nicht zugeteilt.<\/li>\n<li>Name des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Sonstige Angaben: Empfehlungen<\/h2>\n<p>Es empfiehlt sich, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen noch weitere Hinweise im Impressum aufzuz\u00e4hlen. Oft lassen sich dadurch Haftungsfragen vermeiden oder mindestens reduzieren.<\/p>\n<h3>Disclaimer<\/h3>\n<p>Ein Disclaimer ist seit Jahren weit verbreitet und auf fast jeder Webseite zu finden. Der Verantwortliche distanziert sich dadurch von verlinkten Seiten und deren Inhalt. Wenn man ihn verwendet, sollte man diese verlinkten Inhalte allerdings mindestens einmal \u2013 idealerweise zum Zeitpunkt der Verlinkung \u2013 tats\u00e4chlich \u00fcberpr\u00fcfen. Allerdings hat man damit noch keine Rechtssicherheit hergestellt. Das Landgericht Hamburg hatte einst entschieden, dass der Betreiber einer Webseite im Einzelfall sogar f\u00fcr verlinkte Inhalte haftbar gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Das Verwenden eines Disclaimers ist unn\u00f6tig. Mehr noch: es <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/disclaimer-und-haftungsausschluss-eher-schaedlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">kann sogar sch\u00e4dlich sein<\/a>. Wir raten daher dringend von der Verwendung eines Disclaimers im Impressum ab.<\/p>\n<h3>Urheberrecht<\/h3>\n<p>Mit Urheberrechtshinweisen erkl\u00e4rt man, dass die auf der Website verwendeten Bilder, Texte und sonstige Medien dem Urheberrecht unterliegen. Sie d\u00fcrfen nicht einfach frei verwendet werden. Gleichzeitig kann ein Urheberrechtshinweis einen Passus enthalten, in dem man als Verantwortlicher der Seite erkl\u00e4rt, dass man bei einer m\u00f6glichen (unbeabsichtigten) Urheberrechtsverletzung um Kontaktaufnahme und Information bittet, um den Versto\u00df zu beheben. Solch eine Erkl\u00e4rung sch\u00fctzt allerdings nicht vor Abmahnungen, sie ist eine reine Willenserkl\u00e4rung. Mit ihr steigt die Wahrscheinlichkeit, sich in Konfliktf\u00e4llen g\u00fctlich zu einigen.<\/p>\n<h3>Alternative Streitbeilegung<\/h3>\n<p>Dieser Impressumzusatz ist f\u00fcr alle relevant, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie m\u00fcssen dabei auf die M\u00f6glichkeit einer alternativen Streitbeilegung hinweisen und zus\u00e4tzlich einen Link zur Streitschlichtungsstelle der EU anbringen. Vor allem kleinere Betriebe k\u00f6nnen w\u00e4hlen, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzender Rat: Wer Waren \u00fcber <strong>Ebay<\/strong> verkauft, sollte den Streitbeilegungshinweis nicht nur in seinen AGB unterbringen, sondern auch auf seiner Verkaufsseite. Wir kennen einen Rechtsstreit, in dem ein Ebay-Verk\u00e4ufer von einem Konkurrenten abgemahnt wurde, weil dieser die Angaben zur Streitschlichtung nur in den AGB erw\u00e4hnte. Normalerweise reicht dies auch, denn ein Kunde kann sich ja erst mit einem H\u00e4ndler streiten, wenn wenn er Kunde ist und somit die AGB gelesen haben muss. Wer sichergehen will, ver\u00f6ffentlicht die Angabe deshalb auch au\u00dferhalb der AGB.<\/p>\n<h3>Haftungsausschluss<\/h3>\n<p>Mit einem Passus zum Haftungsausschluss kann man das Haftungsrisiko vermindern. Dabei erkl\u00e4rt man als Betreiber, dass man die Haftung f\u00fcr bestimmte Sch\u00e4den ausschlie\u00dft, wenn keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p>\n<p>Diesen Haftungsausschluss sollte man allerdings nur f\u00fcr Inhalte erkl\u00e4ren, die <strong>kostenfrei und frei zug\u00e4nglich<\/strong> sind. Sonst k\u00f6nnte ein wettbewerbsrechtlicher Versto\u00df vorliegen. Ganz praktisch w\u00fcrde man etwa bei einem <strong>Online Shop<\/strong> mit einem allgemeinen Haftungsausschluss den eigenen AGB widersprechen.<\/p>\n<h3>Bildquellen<\/h3>\n<p>Sofern man Bilder von Dritten verwendet und an den Bildern selbst keine ausreichenden <strong>Urheberangaben<\/strong> macht, sollten diese in einem Abschnitt des Impressums zu den Bildquellen zu finden sein. Dies ist nat\u00fcrlich nur m\u00f6glich, wenn die Bildquelle selbst es genehmigt. Einige Bildportalen erlauben es, dass diese Angaben im Impressum genannt werden. F\u00fcr Wikimedia-Bilder reicht dies dagegen nicht aus. Die Urheberangaben m\u00fcssen auf der Seite mit dem Bild und am besten sogar direkt am Bild stehen, am besten darauf oder darunter.<\/p>\n<h1>Fazit<\/h1>\n<p>Ein Impressum enth\u00e4lt Angaben, die von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abh\u00e4ngen. Neben der Adresse schlie\u00dft es noch noch einige individuelle Zusatzinformationen ein.<\/p>\n<p>Das Impressum selbst ist statisch aufgebaut. Es bietet Platz f\u00fcr <strong>Standardformulierungen<\/strong>, die das rechtliche Risiko eines Betriebs f\u00fcr seine Internetpr\u00e4senz reduzieren helfen. Anders als bei der <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/die-datenschutzerklaerung-auf-webseiten-inhalt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a> kann jeder informierte Laie ein Impressum erstellen. Die Beispiele mit dem Disclaimer und dem Haftungsausschluss zeigen allerdings, dass man <strong>sehr gut informiert<\/strong> sein sollte, um keine Fehler zu machen.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-button aligncenter\"><a class=\"wp-block-button__link\" href=\"\/\">Ist Ihre Website DSGVO-sicher?<\/a><\/div>\n\n\n\t\t<div class=\"wp-block-group kernaussagen\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n\t\t<h2 class=\"wp-block-heading\">Kernaussagen dieses Beitrags<\/h2>\n\t\t\n\t\t\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Webseiten m\u00fcssen ein Impressum haben, das den Verantwortlichen, die Adresse und die Kontaktdaten enth\u00e4lt.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Impressum ist wichtig, um rechtliche Risiken f\u00fcr eine Website zu minimieren und enth\u00e4lt neben der Adresse des Unternehmens auch wichtige Informationen zum Urheberrecht, zur Streitschlichtung und zur Haftung.<\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Impressum ist einfacher zu erstellen als eine Datenschutzerkl\u00e4rung, aber man sollte trotzdem gut informiert sein, um Fehler zu vermeiden.<\/p>\n\n\n<p class=\"has-text-align-right kernaussagen_info wp-block-paragraph\"><a href=\"\/blog\/kernaussagen-infos\/\">\u00dcber diese Kernaussagen<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n\t\t\n<div class=\"wp-block-group datenschutz-beratung\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Datenschutz-Optimierung f\u00fcr Online-Pr\u00e4senzen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Balance zwischen Nutzbarkeit und rechtlicher Sicherheit stellt eine Herausforderung f\u00fcr jede kommerzielle Webseite dar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unser Fokus liegt auf pragmatischen L\u00f6sungen, die sowohl effektiv sind als auch den Anforderungen der aktuellen Datenschutzbestimmungen entsprechen. Dazu geh\u00f6rt eine umfassende Risikoanalyse der eingesetzten Plugins und Tools auf Ihrer Webseite, sowie fundierte fachliche und bei Bedarf auch technische Beratung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch unsere kontinuierliche Optimierung des Pr\u00fcfprozesses, der bereits tausende Webseiten umfasst, k\u00f6nnen wir Ihnen eine effiziente und kosteng\u00fcnstige Pr\u00fcfung Ihrer Webseite anbieten, inklusive einer Beratungspauschale.  Ein kostenloser Online-Website-Check erm\u00f6glicht Ihnen eine erste grobe Beurteilung Ihrer Webseite.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Buchen Sie einen automatisierten Check oder einen professionellen Website-Check mit manuellen Expertenpr\u00fcfungen und pers\u00f6nlicher Beratung durch Dr. Meffert.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-buttons buttons is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/wwwschutz.de\/demo\/wwwschutz-ki-check-public-p4\/start.php\">Online Website-Check<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"\/blog\/ihre-anfrage\">Kontakt<\/a><\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Impressum ist f\u00fcr deutsche Webseiten gesetzlich vorgeschrieben und enth\u00e4lt Pflichtangaben wie Name, Adresse und E-Mail. 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Soweit das betreffende Unternehmen keine Personengesellschaft mit dem Namen des Inhabers ist, geh\u00f6rt auch die Firmierung dazu.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem geh\u00f6rt ins Impressum die <strong>Adresse des Betriebs<\/strong>, also Stra\u00dfe, Postleitzahl und Ort sowie auch das Land, falls dies nicht eindeutig an der deutschen Domain-Endung zu erkennen ist.<\/p>\n<p>Die postalische Adresse allein reicht aber nicht. Zus\u00e4tzlich muss als Kontaktm\u00f6glichkeit die <strong>E-Mail-Adresse<\/strong> des Verantwortlichen genannt werden. Achtung: ein Kontaktformular reicht nicht aus. Dies hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 07.05.2013 klar festgehalten (Az.: 5 U 32\/12). Eine Telefonnummer ist zwar nicht verpflichtend n\u00f6tig, sollte aber aus Sicherheitsgr\u00fcnden ebenfalls genannt werden. Sie ist mindestens dann sinnvoll, wenn man noch keine Probleme mit unverlangten Werbetelefonaten hatte oder wenn es von der rechtlichen Seite nicht ganz klar ist, ob sie n\u00f6tig sein k\u00f6nnte. Dies k\u00f6nnte zum Beispiel bei Online-Shops gegeben sein.<\/p>\n<h1>Pflichtangaben je nach Rechtsform<\/h1>\n<p>Jede unterschiedliche Rechtsform eines Unternehmens braucht spezifische Pflichtangaben. Diese m\u00fcssen jeweils an die Art der Gesellschaft angepasst werden. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, so muss zum Beispiel der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht wie bei einer GmbH genannt werden, sondern wird in Form eines Gesellschafters (GbR) oder Inhabers (Freiberufler) vorgestellt.<\/p>\n<h2>Die GmbH<\/h2>\n<p>Eine GmbH braucht im Impressum neben den Adressdaten folgende Informationen:<\/p>\n<ul>\n<li>Name der GmbH.<\/li>\n<li>Nennung des zust\u00e4ndigen Amtsgerichts mit Registernummer.<\/li>\n<li>Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID), sofern vorhanden; bei GmbHs in Gr\u00fcndung ist diese manchmal noch nicht zugeteilt.<\/li>\n<li>Name des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Sonstige Angaben: Empfehlungen<\/h2>\n<p>Es empfiehlt sich, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen noch weitere Hinweise im Impressum aufzuz\u00e4hlen. Oft lassen sich dadurch Haftungsfragen vermeiden oder mindestens reduzieren.<\/p>\n<h3>Disclaimer<\/h3>\n<p>Ein Disclaimer ist seit Jahren weit verbreitet und auf fast jeder Webseite zu finden. Der Verantwortliche distanziert sich dadurch von verlinkten Seiten und deren Inhalt. Wenn man ihn verwendet, sollte man diese verlinkten Inhalte allerdings mindestens einmal \u2013 idealerweise zum Zeitpunkt der Verlinkung \u2013 tats\u00e4chlich \u00fcberpr\u00fcfen. Allerdings hat man damit noch keine Rechtssicherheit hergestellt. Das Landgericht Hamburg hatte einst entschieden, dass der Betreiber einer Webseite im Einzelfall sogar f\u00fcr verlinkte Inhalte haftbar gemacht werden kann.<\/p>\n<p>Das Verwenden eines Disclaimers ist unn\u00f6tig. Mehr noch: es <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/disclaimer-und-haftungsausschluss-eher-schaedlich\/\">kann sogar sch\u00e4dlich sein<\/a>. Wir raten daher dringend von der Verwendung eines Disclaimers im Impressum ab.<\/p>\n<h3>Urheberrecht<\/h3>\n<p>Mit Urheberrechtshinweisen erkl\u00e4rt man, dass die auf der Website verwendeten Bilder, Texte und sonstige Medien dem Urheberrecht unterliegen. Sie d\u00fcrfen nicht einfach frei verwendet werden. Gleichzeitig kann ein Urheberrechtshinweis einen Passus enthalten, in dem man als Verantwortlicher der Seite erkl\u00e4rt, dass man bei einer m\u00f6glichen (unbeabsichtigten) Urheberrechtsverletzung um Kontaktaufnahme und Information bittet, um den Versto\u00df zu beheben. Solch eine Erkl\u00e4rung sch\u00fctzt allerdings nicht vor Abmahnungen, sie ist eine reine Willenserkl\u00e4rung. Mit ihr steigt die Wahrscheinlichkeit, sich in Konfliktf\u00e4llen g\u00fctlich zu einigen.<\/p>\n<h3>Alternative Streitbeilegung<\/h3>\n<p>Dieser Impressumzusatz ist f\u00fcr alle relevant, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie m\u00fcssen dabei auf die M\u00f6glichkeit einer alternativen Streitbeilegung hinweisen und zus\u00e4tzlich einen Link zur Streitschlichtungsstelle der EU anbringen. Vor allem kleinere Betriebe k\u00f6nnen w\u00e4hlen, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzender Rat: Wer Waren \u00fcber <strong>Ebay<\/strong> verkauft, sollte den Streitbeilegungshinweis nicht nur in seinen AGB unterbringen, sondern auch auf seiner Verkaufsseite. Wir kennen einen Rechtsstreit, in dem ein Ebay-Verk\u00e4ufer von einem Konkurrenten abgemahnt wurde, weil dieser die Angaben zur Streitschlichtung nur in den AGB erw\u00e4hnte. Normalerweise reicht dies auch, denn ein Kunde kann sich ja erst mit einem H\u00e4ndler streiten, wenn wenn er Kunde ist und somit die AGB gelesen haben muss. Wer sichergehen will, ver\u00f6ffentlicht die Angabe deshalb auch au\u00dferhalb der AGB.<\/p>\n<h3>Haftungsausschluss<\/h3>\n<p>Mit einem Passus zum Haftungsausschluss kann man das Haftungsrisiko vermindern. Dabei erkl\u00e4rt man als Betreiber, dass man die Haftung f\u00fcr bestimmte Sch\u00e4den ausschlie\u00dft, wenn keine grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegt.<\/p>\n<p>Diesen Haftungsausschluss sollte man allerdings nur f\u00fcr Inhalte erkl\u00e4ren, die <strong>kostenfrei und frei zug\u00e4nglich<\/strong> sind. Sonst k\u00f6nnte ein wettbewerbsrechtlicher Versto\u00df vorliegen. Ganz praktisch w\u00fcrde man etwa bei einem <strong>Online Shop<\/strong> mit einem allgemeinen Haftungsausschluss den eigenen AGB widersprechen.<\/p>\n<h3>Bildquellen<\/h3>\n<p>Sofern man Bilder von Dritten verwendet und an den Bildern selbst keine ausreichenden <strong>Urheberangaben<\/strong> macht, sollten diese in einem Abschnitt des Impressums zu den Bildquellen zu finden sein. Dies ist nat\u00fcrlich nur m\u00f6glich, wenn die Bildquelle selbst es genehmigt. Einige Bildportalen erlauben es, dass diese Angaben im Impressum genannt werden. F\u00fcr Wikimedia-Bilder reicht dies dagegen nicht aus. Die Urheberangaben m\u00fcssen auf der Seite mit dem Bild und am besten sogar direkt am Bild stehen, am besten darauf oder darunter.<\/p>\n<h1>Fazit<\/h1>\n<p>Ein Impressum enth\u00e4lt Angaben, die von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abh\u00e4ngen. Neben der Adresse schlie\u00dft es noch noch einige individuelle Zusatzinformationen ein.<\/p>\n<p>Das Impressum selbst ist statisch aufgebaut. Es bietet Platz f\u00fcr <strong>Standardformulierungen<\/strong>, die das rechtliche Risiko eines Betriebs f\u00fcr seine Internetpr\u00e4senz reduzieren helfen. Anders als bei der <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/die-datenschutzerklaerung-auf-webseiten-inhalt\/\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a> kann jeder informierte Laie ein Impressum erstellen. 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