{"id":138,"date":"2018-05-15T13:45:01","date_gmt":"2018-05-15T11:45:01","guid":{"rendered":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/?p=138"},"modified":"2024-12-06T16:00:09","modified_gmt":"2024-12-06T15:00:09","slug":"das-muss-in-die-datenschutzerklaerung-ihrer-webseite","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/das-muss-in-die-datenschutzerklaerung-ihrer-webseite\/","title":{"rendered":"Das muss in die Datenschutzerkl\u00e4rung Ihrer Webseite"},"content":{"rendered":"<p><strong>Jede Website muss eine Datenschutzerkl\u00e4rung beinhalten. Dorthin geh\u00f6ren sowohl allgemeine Standardtexte als auch detaillierte Erkl\u00e4rungen zu den auf der Website verwendeten Komponenten wie Google Analytics. Aber wie finden Sie heraus, welche Komponenten auf Ihrer Internetpr\u00e4senz sichtbar oder verborgen aktiv sind?<\/strong><\/p>\n<h1>Das Grundproblem<\/h1>\n<p>Irgendeine Datenschutzerkl\u00e4rung ist nicht ausreichend, vollst\u00e4ndig muss sie sein. Nur wenn das zutrifft, ist sie nicht angreifbar. Sonst drohen Bu\u00dfgelder, Abmahnungen oder \u2013 wenn es nicht so schlimm kommt \u2013 \u00dcberpr\u00fcfungen durch Beh\u00f6rden. Doch \u00e4hnlich wie bei einer Steuerpr\u00fcfung ist das beh\u00f6rdliche Pr\u00fcfen Ihrer Datenschutzaktivit\u00e4ten eine aufwendige Angelegenheit, die man zu recht gern vermeidet.<br \/><video style=\"max-width: 100%;\" src=\"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-content\/uploads\/datenschutz-info-4.mp4\" controls=\"controls\" width=\"300\" height=\"150\"><\/video><br \/>Die Vollst\u00e4ndigkeit Ihrer Datenschutzerkl\u00e4rung misst sich daran, ob Sie alle auf der Website verwendeten <strong>Komponenten Dritter<\/strong> dort aufgef\u00fchrt haben. Typische Beispiele f\u00fcr diese Komponenten finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li>Landkarten: <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/google-maps\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Google Maps<\/a>, Bing Maps, <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/ist-openstreetmap-datenschutzkonform-nutzbar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">OpenStreetMap<\/a>.<\/li>\n<li>Videos: YouTube, Vimeo, Veeseo, Lemonwhale.<\/li>\n<li>Social Media Widgets: <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/das-facebook-plugin-auf-webseiten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook Like Button<\/a>, Twitter Share Button, XING Share Button, AddToAny.<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/analytics-tools-empfehlungen-dsgvo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Analyseprodukte<\/a>: Google Analytics, eTracker, WebTrekk, Matomo, Quantcast, WebTrends, Outbrain, INFOnline, Wiredminds, Trackboxx<\/li>\n<li>Chat-Widgets zur Kundeninteraktion: Tawn Live Chat, Zendesk.<\/li>\n<li>Newsletter-Formulare: MailChimp, Cleverreach.<\/li>\n<li>Werbeeinblendungen: Google AdSense, AdTech, Meetrics, Affilinet, Adition, Adsnapper, Storify, Doubleclick.<\/li>\n<li>Alle \u00fcber IFrame eingebundenen Inhalte wie Booking.com, Google Search API, Google Docs Formulare, Paypal Bezahlformulare.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Analysewerkzeuge und viele andere Komponenten erheben Daten von den besuchern Ihrer Webseite. Dies ist nur dann erlaubt, wenn Sie Ihren Nutzern im Vorfeld eine Abwahlm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung stellen (Opt-Out).<\/p>\n<p>Ihre Datenschutzerkl\u00e4rung ben\u00f6tigt aber nicht nur solche spezifischen Angaben, sondern muss eine ganze Reihe von <strong>allgemeinen Informationen<\/strong> zur Verf\u00fcgung stellen sein. Unter anderem sind dies:<\/p>\n<ul>\n<li>Server Logs: Welche Daten werden beim Aufruf einer Seite protokolliert?<\/li>\n<li>Hinweis auf das Auskunftsrecht \u00fcber alle gespeicherten personenbezogenen Daten.<\/li>\n<li>Hinweis auf das Widerrufsrecht zu diesen gespeicherten Daten.<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rung des Rechts auf L\u00f6schung der gespeicherten Daten.<\/li>\n<li>Hinweis auf das m\u00f6gliche Sperren gegen erneute Speicherung personenbezogener Daten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Empfehlungen f\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung finden Sie am Ende dieses Artikels.<\/p>\n<h2>Datenschutzinhalte sind abh\u00e4ngig von der Website<\/h2>\n<p>Die Problemstellung macht deutlich, dass es keine Standard-Datenschutzerkl\u00e4rung geben kann. Der Inhalt Ihrer Datenschutzseite h\u00e4ngt n\u00e4mlich v\u00f6llig vom Aufbau Ihrer Website ab und von den dort verwendeten <strong>Komponenten<\/strong>. Das mag einleuchtend klingen, trotzdem setzen nur die wenigsten deutschen Webseiten diese Erkenntnis praktisch um. Der Grund f\u00fcr diesen Umsetzungsstau ist unter anderem im Umfang einer Internetpr\u00e4senz zu suchen: Sie besteht aus durchschnittlich <strong>300 Seiten<\/strong>. So viele Seiten lassen sich manuell nicht ersch\u00f6pfend untersuchen. Dazu kommt, dass es nicht beim Beachten der sichtbaren Komponenten bleibt, etliche verwendete Bibliotheken lassen sich nur identifizieren, wenn man ihren Quellcode betrachtet.<\/p>\n<h2>Verst\u00f6\u00dfe und ihre Konsequenzen<\/h2>\n<p>Schon jetzt drohen Ihnen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Datenschutzgrunds\u00e4tze <strong>Bu\u00dfgelder<\/strong> aus Ordnungswidrigkeiten (\u00a7 16 DDG), die leicht bis zu 50.000 Euro betragen k\u00f6nnen. Mit Einf\u00fchrung der europaweiten Richtlinie DSGVO werden diese Bu\u00dfgelder deutlich h\u00f6her ausfallen \u2013 bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes Ihres Unternehmens. Au\u00dferdem wird ab 25. Mai 2018 die Beweislast umgekehrt: Ab jetzt m\u00fcssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Ihr Datenschutz rechtskonform ist. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/abmahnung-datenschutzerklaerung-wettbewerbsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">wettbewerbsrechtliche Abmahnungen<\/a> die Folge sein (\u00a7 4 UWG).<\/p>\n<h1>Die L\u00f6sung<\/h1>\n<p>Haben Sie nur einen kleinen Internetauftritt mit wenigen Seiten (Pages)? Dann lassen sich die verwendeten sichtbaren Komponenten relativ schnell ermitteln. Doch schon bei etwas gr\u00f6\u00dferen Webpr\u00e4senzen ist dies manuell kaum noch m\u00f6glich. Dazu kommt, dass dazu teils erhebliches <strong>technisches Grundverst\u00e4ndnis<\/strong> notwendig ist.<\/p>\n<p>Mit etwas Know-how k\u00f6nnen Sie<strong> unsichtbare Bibliotheken<\/strong> und Tools wie Google Analytics oder andere Tracker suchen und finden, besonders wenn Sie ein Content-Management-System (CMS) verwenden. WordPress bietet Ihnen etwa eine Plugin-\u00dcbersicht, die anzeigt, welche Komponenten auf der Webseite eingesetzt werden. Allerdings hat diese \u00dcbersicht deutliche Grenzen und ist daher nur mit Vorsicht zu genie\u00dfen:<\/p>\n<p>So verwenden manche Plugins <strong>Drittbibliotheken<\/strong> im Hintergrund, auch wenn dies nicht direkt erkennbar ist. Manche Komponenten k\u00f6nnen auch im Quellcode eines Beitrags \u00fcber ein Script eingebunden sein. Diese erkennen Sie nur, wenn Sie jeden einzelnen Beitrag detailliert \u00fcberpr\u00fcfen. Erschwerend kommt dazu, dass manche Komponenten Bibliotheken dynamisch nachladen. Dies gilt zum Beispiel f\u00fcr den Google Tag Manager.<\/p>\n<p>F\u00fcr die meisten Unternehmen scheidet damit das manuelle Scannen der Webpr\u00e4senz als zu ungenau aus. Die einzige M\u00f6glichkeit, die verwendeten Tools auf einer Webseite halbwegs zuverl\u00e4ssig zu ermitteln, ist ein <strong>automatischer Scan<\/strong>. Dieser muss unbedingt durch eine <strong>manuelle Nachpr\u00fcfung<\/strong> erg\u00e4nzt werden, um seine Zuverl\u00e4ssigkeit zu erh\u00f6hen. Jetzt erst besteht eine hohe Sicherheit, dass Sie eine vollst\u00e4ndige und somit rechtskonforme, abmahnsichere Datenschutzerkl\u00e4rung erhalten.<\/p>\n<p>Das <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/#schutzpaket\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseitenschutzpaket<\/a> bietet genau das:<\/p>\n<ol>\n<li>Ein automatischer Scan durchleuchtet Ihre gesamte Webseite mit allen erreichbaren Unterseiten.<\/li>\n<li>Dazu kommt ein automatischer Scan von Spezialseiten, die normalerweise nicht zug\u00e4nglich sind.<\/li>\n<li>Wichtige Kriterien wie die Erreichbarkeit des Impressums werden durch eine manuelle Pr\u00fcfung sichergestellt.<\/li>\n<li>Als Abschluss des Scans werden alle verwendeten Komponenten \u00fcberpr\u00fcft und die Datenschutzerkl\u00e4rung daraufhin gegengepr\u00fcft.<\/li>\n<li>Sie erhalten konkrete Empfehlungen und L\u00f6sungen f\u00fcr unvollst\u00e4ndige Datenschutzerkl\u00e4rungen.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem erhalten Sie Konfigurationshinweise, um rechtswidrig eingesetzte Komponenten umstellen zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein Beispiel soll den letzten Punkt verdeutlichen: Der <strong>Like-Button<\/strong><strong> von Facebook <\/strong>darf in Form, wie ihn Facebook anbietet, auf Webseiten f\u00fcr den deutschen Markt nicht verwendet werden.<\/p>\n<p>Bei all diesen Empfehlungen f\u00fcr den Datenschutz spielt juristische Expertise eine gro\u00dfe Rolle. Deshalb arbeiten wir mit einer <strong>Anwaltskanzlei f\u00fcr IT-Recht<\/strong> zusammen. Nach unserer Erfahrung enthalten Websites, die ausschlie\u00dflich von Anw\u00e4lten betreut werden, praktisch immer gravierende Verst\u00f6\u00dfe. Wenn wir die verantwortlichen Anw\u00e4lte dann mit den Rechtsverst\u00f6\u00dfen ihrer Seiten konfrontieren und anbieten, diese zu beheben, dann reagieren etliche damit, dass sie geltendes Recht abstreiten. Andere meinen, dass sie die beschriebenen Probleme selbst l\u00f6sen k\u00f6nnen, auch wenn sie dies bis dahin nicht geschafft haben.<\/p>\n<p>Entscheiden Sie selbst. Nehmen Sie unser <strong>risikoloses Angebot<\/strong> in Anspruch: Wenn wir auf Ihrer Website keine gravierenden Verst\u00f6\u00dfe finden, dann erhalten Sie unsere Leistung kostenfrei \u2013 inklusive hilfreicher und konstruktiver Hinweise.<\/p>\n<h2>Weitere Empfehlungen<\/h2>\n<p>Prinzipiell besteht die M\u00f6glichkeit, die Datenschutzerkl\u00e4rung als eigenen Abschnitt des Impressums zu gestalten. Dies ist nicht verboten. Wir raten jedoch davon ab. Besser ist es, die Erkl\u00e4rung auf einer <strong>eigenen Seite<\/strong> unterzubringen. Mindestens sollte sie mit einem eigenen Link von jeder Seite aus aufrufbar sein.<\/p>\n<p>Dieser <strong>Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong> muss mit maximal <strong>zwei Klicks<\/strong> erreichbar sein. Bei responsivem Design f\u00fcr Smartphones sollte er deshalb immer sichtbar in der Fu\u00dfzeile angezeigt werden und nicht nur \u00fcber ein sogenanntes &#8222;Hamburger-Men\u00fc&#8220; (die bekannten drei Linien in der oberen Ecke). Beachten Sie das Beispiel <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dieser Webpr\u00e4senz<\/a>: In der Desktop-Aufl\u00f6sung sehen Sie den Datenschutzlink sowohl oben als auch ganz unten. In der mobilen Ansicht auf dem Smartphone wird der obere Link in das Men\u00fc &#8222;eingeklappt&#8220;, der Link in der Fu\u00dfzeile bleibt allerdings weiterhin permanent sichtbar.<\/p>\n<p>Solch ein Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung sollte \u00fcbrigens <strong>eindeutig benannt<\/strong> sein, also mit <em>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/em>, <em>Datenschutz<\/em> o.\u00e4. Wie bereits beschrieben, sollte er zus\u00e4tzlich zu dem Link f\u00fcr das Impressum dargestellt werden.<\/p>\n<p>Teil der Datenschutzerkl\u00e4rung muss sein, dass die Art der <strong>Datenverwendung<\/strong> genannt wird. Werden personenbezogene Daten erhoben, dann muss gesagt werden, wof\u00fcr das geschieht. Bei <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/impressumspflicht-in-emails-und-newslettern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Newslettern<\/a> oder Kontaktformularen reichen hier oft Standardformulierungen, doch auch diese sollten \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Nennen Sie den Datenschutzbeauftragten<\/strong> auf Ihrer Webseite! Es gibt dazu zwar keine gesetzliche Verpflichtung, Sie zeigen allerdings Ihren Besuchern und Kunden, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und transparent agieren. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, ist dies auch die sicherste Variante. Jeder Betrieb, der mehr als neun Mitarbeiter regelm\u00e4\u00dfig mit der <strong>Verarbeitung personenbezogener Daten<\/strong> beauftragt, muss \u00fcbrigens solch einen Datenschutzbeauftragten (DSB) stellen. Dies ist praktisch immer n\u00f6tig, wenn in der Firma neun oder mehr Computerarbeitspl\u00e4tze vorhanden sind. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, m\u00fcssen auch immer einen DSB bestellen. Dasselbe gilt, wenn ein Betrieb regelm\u00e4\u00dfig personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu geh\u00f6ren unserer Auffassung nach alle Firmen, die eine <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/ip-adressen-sind-personenbezogene-daten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00f6ffentliche Website<\/a> haben, weil seit 2017 Internetadressen als personenbezogene Daten gelten.<\/p>\n\n\n<div class=\"wp-block-group kernaussagen\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kernaussagen dieses Beitrags<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Webseite braucht eine detaillierte Datenschutzerkl\u00e4rung, die alle verwendeten Tools und wie sie Daten sammeln, erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein automatischer Scan mit manueller Nachpr\u00fcfung ist die zuverl\u00e4ssigste Methode, um eine rechtskonforme Datenschutzerkl\u00e4rung zu erstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um rechtlich sichere Websites zu erstellen, ist es wichtig, die Datenschutzerkl\u00e4rung richtig zu gestalten und die Verwendung von Daten transparent zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viele Unternehmen m\u00fcssen einen Datenschutzbeauftragten haben, besonders wenn sie 20 oder mehr Mitarbeiter haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-right kernaussagen_info wp-block-paragraph\"><a href=\"\/blog\/kernaussagen-infos\/\">\u00dcber diese Kernaussagen<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n<div class=\"wp-block-group datenschutz-beratung\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Webseiten-Datenschutz: Effizienz und Sicherheit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Balance zwischen Nutzervielfalt und rechtlichen Anforderungen stellt eine Herausforderung f\u00fcr jede kommerzielle Webseite dar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wir bieten pragmatische L\u00f6sungen, die sowohl effektiv sind als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Dazu geh\u00f6rt eine Risikoanalyse der eingesetzten Plugins und Tools auf Ihrer Webseite sowie eine fundierte, fachliche Beratung, die bei Bedarf auch technische Aspekte umfasst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Durch unsere optimierte Vorgehensweise, die auf tausenden gepr\u00fcften Webseiten basiert, k\u00f6nnen wir Webseiten effizient und kosteng\u00fcnstig pr\u00fcfen.  Im Preis inbegriffen ist eine Beratungspauschale.  Mit dem Online-Website-Check k\u00f6nnen Sie Ihre Webseite vorab kostenlos grob \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Buchen Sie einen automatisierten Check oder einen professionellen Website-Check mit manuellen Expertenpr\u00fcfungen und Beratung durch Dr. Meffert.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-buttons buttons is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/wwwschutz.de\/demo\/wwwschutz-ki-check-public-p4\/start.php\">Webseiten-Check starten<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"\/blog\/ihre-anfrage\">Kontakt aufnehmen<\/a><\/div>\n<\/div>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine umfassende Datenschutzerkl\u00e4rung ist f\u00fcr jede Website wichtig, um Transparenz \u00fcber Datenerhebung zu gew\u00e4hrleisten und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. 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Typische Beispiele f\u00fcr diese Komponenten finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li>Landkarten: <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/google-maps\/\">Google Maps<\/a>, Bing Maps, <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/ist-openstreetmap-datenschutzkonform-nutzbar\/\">OpenStreetMap<\/a>.<\/li>\n<li>Videos: YouTube, Vimeo, Veeseo, Lemonwhale.<\/li>\n<li>Social Media Widgets: <a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/das-facebook-plugin-auf-webseiten\/\">Facebook Like Button<\/a>, Twitter Share Button, XING Share Button, AddToAny.<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/dr-dsgvo.de\/analytics-tools-empfehlungen-dsgvo\/\">Analyseprodukte<\/a>: Google Analytics, eTracker, WebTrekk, Matomo, Quantcast, WebTrends, Outbrain, INFOnline, Wiredminds, Trackboxx<\/li>\n<li>Chat-Widgets zur Kundeninteraktion: Tawn Live Chat, Zendesk.<\/li>\n<li>Newsletter-Formulare: MailChimp, Cleverreach.<\/li>\n<li>Werbeeinblendungen: Google AdSense, AdTech, Meetrics, Affilinet, Adition, Adsnapper, Storify, Doubleclick.<\/li>\n<li>Alle \u00fcber IFrame eingebundenen Inhalte wie Booking.com, Google Search API, Google Docs Formulare, Paypal Bezahlformulare.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Analysewerkzeuge und viele andere Komponenten erheben Daten von den besuchern Ihrer Webseite. Dies ist nur dann erlaubt, wenn Sie Ihren Nutzern im Vorfeld eine Abwahlm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung stellen (Opt-Out).<\/p>\n<p>Ihre Datenschutzerkl\u00e4rung ben\u00f6tigt aber nicht nur solche spezifischen Angaben, sondern muss eine ganze Reihe von <strong>allgemeinen Informationen<\/strong> zur Verf\u00fcgung stellen sein. Unter anderem sind dies:<\/p>\n<ul>\n<li>Server Logs: Welche Daten werden beim Aufruf einer Seite protokolliert?<\/li>\n<li>Hinweis auf das Auskunftsrecht \u00fcber alle gespeicherten personenbezogenen Daten.<\/li>\n<li>Hinweis auf das Widerrufsrecht zu diesen gespeicherten Daten.<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rung des Rechts auf L\u00f6schung der gespeicherten Daten.<\/li>\n<li>Hinweis auf das m\u00f6gliche Sperren gegen erneute Speicherung personenbezogener Daten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Weitere Empfehlungen f\u00fcr die Datenschutzerkl\u00e4rung finden Sie am Ende dieses Artikels.<\/p>\n<h2>Datenschutzinhalte sind abh\u00e4ngig von der Website<\/h2>\n<p>Die Problemstellung macht deutlich, dass es keine Standard-Datenschutzerkl\u00e4rung geben kann. Der Inhalt Ihrer Datenschutzseite h\u00e4ngt n\u00e4mlich v\u00f6llig vom Aufbau Ihrer Website ab und von den dort verwendeten <strong>Komponenten<\/strong>. Das mag einleuchtend klingen, trotzdem setzen nur die wenigsten deutschen Webseiten diese Erkenntnis praktisch um. Der Grund f\u00fcr diesen Umsetzungsstau ist unter anderem im Umfang einer Internetpr\u00e4senz zu suchen: Sie besteht aus durchschnittlich <strong>300 Seiten<\/strong>. So viele Seiten lassen sich manuell nicht ersch\u00f6pfend untersuchen. Dazu kommt, dass es nicht beim Beachten der sichtbaren Komponenten bleibt, etliche verwendete Bibliotheken lassen sich nur identifizieren, wenn man ihren Quellcode betrachtet.<\/p>\n<h2>Verst\u00f6\u00dfe und ihre Konsequenzen<\/h2>\n<p>Schon jetzt drohen Ihnen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Datenschutzgrunds\u00e4tze <strong>Bu\u00dfgelder<\/strong> aus Ordnungswidrigkeiten (\u00a7 16 DDG), die leicht bis zu 50.000 Euro betragen k\u00f6nnen. Mit Einf\u00fchrung der europaweiten Richtlinie DSGVO werden diese Bu\u00dfgelder deutlich h\u00f6her ausfallen \u2013 bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten weltweiten Umsatzes Ihres Unternehmens. Au\u00dferdem wird ab 25. Mai 2018 die Beweislast umgekehrt: Ab jetzt m\u00fcssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Ihr Datenschutz rechtskonform ist. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/abmahnung-datenschutzerklaerung-wettbewerbsrecht\/\">wettbewerbsrechtliche Abmahnungen<\/a> die Folge sein (\u00a7 4 UWG).<\/p>\n<h1>Die L\u00f6sung<\/h1>\n<p>Haben Sie nur einen kleinen Internetauftritt mit wenigen Seiten (Pages)? Dann lassen sich die verwendeten sichtbaren Komponenten relativ schnell ermitteln. Doch schon bei etwas gr\u00f6\u00dferen Webpr\u00e4senzen ist dies manuell kaum noch m\u00f6glich. Dazu kommt, dass dazu teils erhebliches <strong>technisches Grundverst\u00e4ndnis<\/strong> notwendig ist.<\/p>\n<p>Mit etwas Know-how k\u00f6nnen Sie<strong> unsichtbare Bibliotheken<\/strong> und Tools wie Google Analytics oder andere Tracker suchen und finden, besonders wenn Sie ein Content-Management-System (CMS) verwenden. WordPress bietet Ihnen etwa eine Plugin-\u00dcbersicht, die anzeigt, welche Komponenten auf der Webseite eingesetzt werden. Allerdings hat diese \u00dcbersicht deutliche Grenzen und ist daher nur mit Vorsicht zu genie\u00dfen:<\/p>\n<p>So verwenden manche Plugins <strong>Drittbibliotheken<\/strong> im Hintergrund, auch wenn dies nicht direkt erkennbar ist. Manche Komponenten k\u00f6nnen auch im Quellcode eines Beitrags \u00fcber ein Script eingebunden sein. Diese erkennen Sie nur, wenn Sie jeden einzelnen Beitrag detailliert \u00fcberpr\u00fcfen. Erschwerend kommt dazu, dass manche Komponenten Bibliotheken dynamisch nachladen. Dies gilt zum Beispiel f\u00fcr den Google Tag Manager.<\/p>\n<p>F\u00fcr die meisten Unternehmen scheidet damit das manuelle Scannen der Webpr\u00e4senz als zu ungenau aus. Die einzige M\u00f6glichkeit, die verwendeten Tools auf einer Webseite halbwegs zuverl\u00e4ssig zu ermitteln, ist ein <strong>automatischer Scan<\/strong>. Dieser muss unbedingt durch eine <strong>manuelle Nachpr\u00fcfung<\/strong> erg\u00e4nzt werden, um seine Zuverl\u00e4ssigkeit zu erh\u00f6hen. Jetzt erst besteht eine hohe Sicherheit, dass Sie eine vollst\u00e4ndige und somit rechtskonforme, abmahnsichere Datenschutzerkl\u00e4rung erhalten.<\/p>\n<p>Das <a href=\"http:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/#schutzpaket\">Webseitenschutzpaket<\/a> bietet genau das:<\/p>\n<ol>\n<li>Ein automatischer Scan durchleuchtet Ihre gesamte Webseite mit allen erreichbaren Unterseiten.<\/li>\n<li>Dazu kommt ein automatischer Scan von Spezialseiten, die normalerweise nicht zug\u00e4nglich sind.<\/li>\n<li>Wichtige Kriterien wie die Erreichbarkeit des Impressums werden durch eine manuelle Pr\u00fcfung sichergestellt.<\/li>\n<li>Als Abschluss des Scans werden alle verwendeten Komponenten \u00fcberpr\u00fcft und die Datenschutzerkl\u00e4rung daraufhin gegengepr\u00fcft.<\/li>\n<li>Sie erhalten konkrete Empfehlungen und L\u00f6sungen f\u00fcr unvollst\u00e4ndige Datenschutzerkl\u00e4rungen.<\/li>\n<li>Au\u00dferdem erhalten Sie Konfigurationshinweise, um rechtswidrig eingesetzte Komponenten umstellen zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein Beispiel soll den letzten Punkt verdeutlichen: Der <strong>Like-Button<\/strong><strong> von Facebook <\/strong>darf in Form, wie ihn Facebook anbietet, auf Webseiten f\u00fcr den deutschen Markt nicht verwendet werden.<\/p>\n<p>Bei all diesen Empfehlungen f\u00fcr den Datenschutz spielt juristische Expertise eine gro\u00dfe Rolle. Deshalb arbeiten wir mit einer <strong>Anwaltskanzlei f\u00fcr IT-Recht<\/strong> zusammen. Nach unserer Erfahrung enthalten Websites, die ausschlie\u00dflich von Anw\u00e4lten betreut werden, praktisch immer gravierende Verst\u00f6\u00dfe. Wenn wir die verantwortlichen Anw\u00e4lte dann mit den Rechtsverst\u00f6\u00dfen ihrer Seiten konfrontieren und anbieten, diese zu beheben, dann reagieren etliche damit, dass sie geltendes Recht abstreiten. Andere meinen, dass sie die beschriebenen Probleme selbst l\u00f6sen k\u00f6nnen, auch wenn sie dies bis dahin nicht geschafft haben.<\/p>\n<p>Entscheiden Sie selbst. Nehmen Sie unser <strong>risikoloses Angebot<\/strong> in Anspruch: Wenn wir auf Ihrer Website keine gravierenden Verst\u00f6\u00dfe finden, dann erhalten Sie unsere Leistung kostenfrei \u2013 inklusive hilfreicher und konstruktiver Hinweise.<\/p>\n<h2>Weitere Empfehlungen<\/h2>\n<p>Prinzipiell besteht die M\u00f6glichkeit, die Datenschutzerkl\u00e4rung als eigenen Abschnitt des Impressums zu gestalten. Dies ist nicht verboten. Wir raten jedoch davon ab. Besser ist es, die Erkl\u00e4rung auf einer <strong>eigenen Seite<\/strong> unterzubringen. Mindestens sollte sie mit einem eigenen Link von jeder Seite aus aufrufbar sein.<\/p>\n<p>Dieser <strong>Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung<\/strong> muss mit maximal <strong>zwei Klicks<\/strong> erreichbar sein. Bei responsivem Design f\u00fcr Smartphones sollte er deshalb immer sichtbar in der Fu\u00dfzeile angezeigt werden und nicht nur \u00fcber ein sogenanntes \"Hamburger-Men\u00fc\" (die bekannten drei Linien in der oberen Ecke). Beachten Sie das Beispiel <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/\">dieser Webpr\u00e4senz<\/a>: In der Desktop-Aufl\u00f6sung sehen Sie den Datenschutzlink sowohl oben als auch ganz unten. In der mobilen Ansicht auf dem Smartphone wird der obere Link in das Men\u00fc \"eingeklappt\", der Link in der Fu\u00dfzeile bleibt allerdings weiterhin permanent sichtbar.<\/p>\n<p>Solch ein Link zur Datenschutzerkl\u00e4rung sollte \u00fcbrigens <strong>eindeutig benannt<\/strong> sein, also mit <em>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/em>, <em>Datenschutz<\/em> o.\u00e4. Wie bereits beschrieben, sollte er zus\u00e4tzlich zu dem Link f\u00fcr das Impressum dargestellt werden.<\/p>\n<p>Teil der Datenschutzerkl\u00e4rung muss sein, dass die Art der <strong>Datenverwendung<\/strong> genannt wird. Werden personenbezogene Daten erhoben, dann muss gesagt werden, wof\u00fcr das geschieht. Bei <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/impressumspflicht-in-emails-und-newslettern\/\">Newslettern<\/a> oder Kontaktformularen reichen hier oft Standardformulierungen, doch auch diese sollten \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>Nennen Sie den Datenschutzbeauftragten<\/strong> auf Ihrer Webseite! Es gibt dazu zwar keine gesetzliche Verpflichtung, Sie zeigen allerdings Ihren Besuchern und Kunden, dass Sie den Datenschutz ernst nehmen und transparent agieren. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, ist dies auch die sicherste Variante. Jeder Betrieb, der mehr als neun Mitarbeiter regelm\u00e4\u00dfig mit der <strong>Verarbeitung personenbezogener Daten<\/strong> beauftragt, muss \u00fcbrigens solch einen Datenschutzbeauftragten (DSB) stellen. Dies ist praktisch immer n\u00f6tig, wenn in der Firma neun oder mehr Computerarbeitspl\u00e4tze vorhanden sind. Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, m\u00fcssen auch immer einen DSB bestellen. Dasselbe gilt, wenn ein Betrieb regelm\u00e4\u00dfig personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu geh\u00f6ren unserer Auffassung nach alle Firmen, die eine <a href=\"https:\/\/www.webseitenschutzpaket.de\/artikel\/ip-adressen-sind-personenbezogene-daten\/\">\u00f6ffentliche Website<\/a> haben, weil seit 2017 Internetadressen als personenbezogene Daten gelten.<\/p>\n\n<!-- wp:group {\"className\":\"kernaussagen\",\"layout\":{\"type\":\"constrained\"}} -->\n<div class=\"wp-block-group kernaussagen\"><!-- wp:heading -->\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kernaussagen dieses Beitrags<\/h2>\n<!-- \/wp:heading -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Eine Webseite braucht eine detaillierte Datenschutzerkl\u00e4rung, die alle verwendeten Tools und wie sie Daten sammeln, erkl\u00e4rt.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Ein automatischer Scan mit manueller Nachpr\u00fcfung ist die zuverl\u00e4ssigste Methode, um eine rechtskonforme Datenschutzerkl\u00e4rung zu erstellen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Um rechtlich sichere Websites zu erstellen, ist es wichtig, die Datenschutzerkl\u00e4rung richtig zu gestalten und die Verwendung von Daten transparent zu machen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Viele Unternehmen m\u00fcssen einen Datenschutzbeauftragten haben, besonders wenn sie 20 oder mehr Mitarbeiter haben.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph {\"align\":\"right\",\"className\":\"kernaussagen_info\"} -->\n<p class=\"has-text-align-right kernaussagen_info\"><a href=\"\/blog\/kernaussagen-infos\/\">\u00dcber diese Kernaussagen<\/a><\/p>\n<!-- \/wp:paragraph --><\/div>\n<!-- \/wp:group --><!-- wp:group {\"className\":\"datenschutz-beratung\",\"layout\":{\"type\":\"constrained\"}} -->\n<div class=\"wp-block-group datenschutz-beratung\"><!-- wp:heading -->\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Webseiten-Datenschutz: Effizienz und Sicherheit<\/h2>\n<!-- \/wp:heading -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Die Balance zwischen Nutzervielfalt und rechtlichen Anforderungen stellt eine Herausforderung f\u00fcr jede kommerzielle Webseite dar.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Wir bieten pragmatische L\u00f6sungen, die sowohl effektiv sind als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Dazu geh\u00f6rt eine Risikoanalyse der eingesetzten Plugins und Tools auf Ihrer Webseite sowie eine fundierte, fachliche Beratung, die bei Bedarf auch technische Aspekte umfasst.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Durch unsere optimierte Vorgehensweise, die auf tausenden gepr\u00fcften Webseiten basiert, k\u00f6nnen wir Webseiten effizient und kosteng\u00fcnstig pr\u00fcfen.  Im Preis inbegriffen ist eine Beratungspauschale.  Mit dem Online-Website-Check k\u00f6nnen Sie Ihre Webseite vorab kostenlos grob \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:paragraph -->\n<p>Buchen Sie einen automatisierten Check oder einen professionellen Website-Check mit manuellen Expertenpr\u00fcfungen und Beratung durch Dr. Meffert.<\/p>\n<!-- \/wp:paragraph -->\n\n<!-- wp:buttons {\"className\":\"buttons\"} -->\n<div class=\"wp-block-buttons buttons\"><!-- wp:button -->\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"https:\/\/wwwschutz.de\/demo\/wwwschutz-ki-check-public-p4\/start.php\">Webseiten-Check starten<\/a><\/div>\n<!-- \/wp:button -->\n\n<!-- wp:button -->\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link wp-element-button\" href=\"\/blog\/ihre-anfrage\">Kontakt aufnehmen<\/a><\/div>\n<!-- \/wp:button --><\/div>\n<!-- \/wp:buttons --><\/div>\n<!-- \/wp:group -->","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/138","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=138"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/138\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2555,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/138\/revisions\/2555"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/472"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=138"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=138"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wwwschutz.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=138"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}