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DSGVO Website-Check – Befunde erklärt

Was bedeuten die Indikatoren im Scan-Ergebnis?

Der DSGVO Website-Check untersucht Webseiten automatisch auf datenschutzrelevante Merkmale. Die Ergebnisse werden als farbige Indikatoren dargestellt. Diese Seite erklärt, was jeder Indikator bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können.

Wichtig: Eine automatisierte Prüfung kann keine Rechtsberatung ersetzen und liefert Hinweise, die einer manuellen Überprüfung durch eine Fachkraft bedürfen.

📋 Indikatoren im Detail
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Cookies

Cookies sind kleine Datenpakete, die eine Webseite im Browser des Besuchers speichert. Technisch notwendige Cookies (z. B. für den Login oder Warenkorb) sind ohne Einwilligung erlaubt. Marketing- und Tracking-Cookies hingegen erfordern eine aktive, freiwillige Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers.

Grün – Keine Cookies oder ausschließlich technisch notwendige, unkritische Cookies gefunden.
Gelb – Möglicherweise kritische Cookies gefunden. Eine nähere Untersuchung ist notwendig, um die Einwilligungspflicht abschließend zu beurteilen.
Rot – Cookies werden vor oder ohne Einwilligung gesetzt, obwohl eine Einwilligungspflicht wahrscheinlich besteht.
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Unsichere Tools

Als „unsichere Tools" werden Plugins, Skripte und eingebundene Dienste eingestuft, die Daten in Drittstaaten – insbesondere in die USA – übertragen können. Ob ein solcher Datentransfer zulässig ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der jeweilige Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework (EU-US DPF) zertifiziert ist.

Nicht-zertifizierte Anbieter können ohne geeignete Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) nicht rechtskonform eingesetzt werden. Eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Gelb – Tools gefunden, die US-Datentransfers verursachen können. Nähere Untersuchung bzgl. DPF-Zertifizierung und vertraglicher Grundlage notwendig.
Rot – Tools gefunden, für die keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Datentransfer erkennbar ist.
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Kritische Tools

Kritische Tools sind Plugins, Skripte und Dienste, die ohne eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer nicht eingesetzt werden dürfen. Dazu zählen typischerweise Analyse-, Werbe- und Social-Media-Dienste, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten.

Das bloße Einbinden eines solchen Skripts – auch ohne aktive Nutzung – kann bereits einen Datenschutzverstoß darstellen, wenn keine wirksame Einwilligung vorliegt.
Rot – Einwilligungspflichtige Tools wurden ohne erkennbare Einwilligungslösung (z. B. Cookie-Banner) gefunden.
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Verfügbarkeit Datenschutzhinweise (DSE)

Gemäß DSGVO (Art. 13/14) müssen Datenschutzhinweise für Nutzerinnen und Nutzer jederzeit und von jeder Unterseite der Website aus leicht erreichbar sein. Der Check prüft, ob ein entsprechender Link vorhanden und erreichbar ist.

Grün – Datenschutzhinweise sind verlinkt und erreichbar.
Rot – Die Datenschutzhinweise sind möglicherweise nicht von jeder Seite aus verlinkt oder erreichbar. Nähere Untersuchung notwendig.
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Externe Dateien

Beim Laden einer Webseite können Ressourcen (Bilder, Skripte, Schriftarten etc.) von externen Servern nachgeladen werden. Dies ist datenschutzrechtlich relevant, da dabei die IP-Adresse der Besucherin bzw. des Besuchers an fremde Server übertragen wird.

Gelistet werden Dateien, die:

  • weder der eigenen Top-Level-Domain noch einem bekannten, eingestuften Dienst zugeordnet werden konnten,
  • von Subdomains der geprüften Website geladen werden (können eigene Server sein, aber auch Drittanbieter).
Externe Ressourcen erfordern eine Rechtsgrundlage und sollten in der Datenschutzerklärung benannt werden. Unbekannte Drittquellen sollten genau geprüft werden.
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Google Tools

Google-Dienste erhalten einen eigenen Indikator, weil sie erfahrungsgemäß besonders umfangreich Nutzerdaten erheben. Besonders kritisch sind Cookies auf allgemeinen Google-Domains (z. B. google.de, google.com), da deren Verhalten von der Browserhistorie der Besucherin bzw. des Besuchers abhängt – der Website-Betreiber hat darüber keine vollständige Kontrolle und Transparenz.

Auch Google ist beim EU-US DPF zertifiziert, jedoch bleibt die datenschutzkonforme Einbindung vieler Google-Dienste (insb. Google Analytics, Google Ads, Google Fonts via CDN) rechtlich umstritten. Eine Einwilligungslösung ist in der Regel erforderlich.
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Tracking

Tracking-Skripte verfolgen das Verhalten von Website-Besucherinnen und -Besuchern über Seitenaufrufe, Klicks, Scroll-Verhalten oder geräteübergreifend hinweg. Unabhängig davon, ob dabei Cookies eingesetzt werden, ist von einer Einwilligungspflicht auszugehen.

Typische Beispiele sind: Analysedienste (z. B. Matomo ohne Anonymisierung, Hotjar), Retargeting-Pixel (z. B. Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag) oder Session-Recording-Tools.

Der Einsatz von Trackern ohne Einwilligung ist eine der häufigsten Ursachen für Abmahnungen und Beschwerden bei Datenschutzbehörden.
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SSL / Transportverschlüsselung

SSL/TLS-Verschlüsselung schützt die Übertragung von Daten zwischen Browser und Webserver vor Abhören und Manipulation. Art. 32 DSGVO schreibt geeignete technische Schutzmaßnahmen vor – eine aktuelle, korrekt eingerichtete HTTPS-Verbindung gehört zum Mindeststandard.

Grün – SSL-Zertifikat vorhanden, gültig, Weiterleitung auf HTTPS funktioniert, keine Beanstandungen.
Gelb – Verschlüsselungstiefe möglicherweise nicht ausreichend oder SSL-Anbieter gilt als weniger vertrauenswürdig. Abhängig von Verfahren und Konfiguration – nähere Prüfung empfohlen.
Rot – Kein gültiges SSL-Zertifikat vorhanden, Zertifikat abgelaufen oder Weiterleitung auf HTTPS nicht durchgängig konfiguriert.