Was zeigen die Screenshots im DSGVO Website-Check – und wie sind sie zu interpretieren?
Darstellung der Website in einer Vollbild-Browseransicht (typische Bildschirmbreite ≥ 1280 px).
Darstellung in einer simulierten Smartphone-Ansicht (schmale Viewport-Breite, z. B. 390 px).
Beide Screenshots zeigen den Zustand der Website unmittelbar nach dem automatisierten Abruf – so wie er dem Prüfsystem erschien. Sie dienen als visuelle Momentaufnahme des Seitenaufrufs.
Die Seite wurde erfolgreich geladen und das Consent-Tool wurde – sofern vorhanden – automatisch bestätigt. Der Screenshot zeigt den regulären Seiteninhalt wie er nach einer Nutzereinwilligung erscheint.
In diesem Fall konnten auch Skripte, Tools und Plugins ausgewertet werden, die erst nach der Einwilligung geladen werden.
Die Einwilligungsabfrage wird nicht automatisch bestätiget.
In diesem Fall wurden keine zusätzlichen Skripte oder Dienste geladen, die erst nach einer Einwilligung aktiv werden. Alle im Bericht aufgeführten Tools, Skripte und Cookies wurden daher entweder ohne Einwilligung geladen oder auf andere Weise erkannt – etwa durch Quellcode-Analyse oder Netzwerkdaten-Erkennung (Erkennungstyp „network_detection").
Die Website verfügt über einen Schutz gegen automatisierte Abrufe (z. B. CAPTCHA, Bot-Erkennung, Anti-Crawler-Mechanismus). Dieser hat beim Prüfabruf angesprochen – was zeigt, dass er wie vorgesehen funktioniert.
Ungeachtet dessen konnten zahlreiche weitere Prüfungen durchgeführt werden, die im Bericht dokumentiert sind – etwa durch Analyse von öffentlich zugänglichem Quellcode, Netzwerkdaten oder anderen Erkennungsmethoden.