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Brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Kategorien: Datenschutz

Benötigt Ihre Webseite eine Datenschutzerklärung?

Die einfache und immer zutreffende Antwort lautet:

Ja, Sie brauchen immer eine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite! Dies gilt für alle Webseiten, die ein Angebot darstellen und betrifft quasi alle öffentlich erreichbaren Webseiten, die nicht leer sind.

Die Datenschutzerklärung ist auch dann nötig, wenn Sie kein Kontaktfotmular einsetzen und keinen Gebrauch von Analysewerkzeugen wie Google Analytics machen.

Der Grund: Sie müssen den Besuchern Ihrer Webseite deren Rechte erklären und zwar immer. Diese sogenannten Betroffenenrechte sind in der Datenschutzgrundverordnung der EU (kurz: DSGVO) im Gesetzestext verankert. Wie die Erklärung konkret aussehen muss, ist nicht vorgeschrieben. Die DSGVO benennt aber, was erklärt werden muss (Art. 12 DGSVO, insbesondere mit Verweis auf Art. 13 DSGVO).

Dazu gehören insbesondere folgende Aussagen, die Sie in Ihrer Datenschutzerklärung treffen müssen:

  • Recht auf Auskunft verarbeiteter Daten
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten Ihrer Nutzer
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen (auch wenn dies nicht für Ihre Webseite relevant sein sollte)
  • Erklärung über Übermittlung Ihrer Daten an Dritte (dies passiert übrigens immer, wenn Sie keinen Server betreiben, der bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Firma steht)

Zusätzlich müssen Sie jede Einbindung externer Dateien, Schriftarten, Scripte, Videos, Audiodateien, Social Media Tools usw. explizit und DSGVO-konform erklären

Viele wundern sich, warum es überhaupt ein Problem mit dem Datenschutz auf ihrer Webseite gibt. Was viele nicht wissen: Bei jedem Besuch Ihrer Webseite gibt Ihnen – ob Sie es wollen oder nicht – jeder Besucher seine Netzwerkadresse (sogenante IP-Adresse). Dies klingt wenig aufregend, jedenfalls war das bis 2017 so.

Seit 2017 aber gelten Netzwerkadressen als personenbezogene Daten. Das haben Europäischer und Bundesgerichtshof beide bestätigt. Sie müsses dies also als Tatsache akzeptieren: es wurde so höchstrichterlich beschlossen.

Wenn Sie wissen wollen, ob neben den Datenschutzhinweisen weitere DSGVO-Probleme auf Ihrer Webseite vorliegen, führen Sie den kostenfreien DSGVO-Check durch.

Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was können wir für Sie tun?

    Mit dem Eingeben und Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können dem jederzeit widersprechen. Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.