Kategorien: KI-News

Kritisch diskutiert wird die Schwächung des Schutzes von pseudonymisierten Daten und sensiblen Daten.
Tech-Konzerne könnten personenbezogene Daten für KI-Training nutzen, ohne Zustimmung der Betroffenen.
Es ist geplant, das Auskunftsrecht einzuschränken und Betroffenenrechte zu begrenzen. Die Bundesregierung unterstützt Teile dieser Änderungen.
Die Reform könnte zu einem ungleichgewichteten Verhältnis zwischen der Nutzung von Daten und dem Schutz der Bürgerrechte führen.
Technologie kann dabei helfen, CSAM aufzudecken, ohne dass dies gleichbedeutend mit Überwachung ist. Transparenz und Kommunikation mit Nutzern über die Maßnahmen zur Aufdeckung von CSAM sind wichtig.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Gemeinsame Werte die Technik bestimmen sollten und die DSGVO Vorrang vor den Rechten von Kindern auf Schutz vor Missbrauch haben könnte.
Personendaten werden nicht nach China übertragen. Technische Daten für die Weiterentwicklung des Systems werden jedoch verschlüsselt nach China gesendet. Postauto betont, dass die Autos nicht aus China ferngesteuert werden können und führt unabhängige Tests durch, um Risiken auszuschließen. Der Einsatz der selbstfahrenden Autos soll in ländlichen Randregionen den ÖV effizienter machen.
Meta verwendet „Business Tools“, die auf verschiedenen Webseiten versteckt sind, um Daten zu sammeln. Diese werden mit Facebook- und Instagram-Informationen verknüpft und zu einem detaillierten Nutzerprofil. Das Unternehmen behauptet, die Daten nur für Sicherheits- und Integritätszwecke zu nutzen, was jedoch unklar ist.
Gerichte fordern von Meta mehr Transparenz und Betroffene können für die Verletzung des Datenschutzes eine Entschädigung erhalten. Der finanzielle Wert eines Nutzerprofils für Meta ist enorm.
Die freiwillige Chatkontrolle soll weiterhin bestehen bleiben.
Die dänische Ratspräsidentschaft bevorzugt jedoch die Streichung der verbindlichen Chatkontrolle und plädiert für eine freiwillige Variante zur Strafverhinderung. Die EU-Kommission soll entscheiden, ob die freiwillige Kontrolle ausreicht oder ein neues Gesetz mit verbindlicher Chatkontrolle notwendig ist. Es besteht noch keine Einigkeit in der EU über die Chatkontrolle.
Datenschutzbehörden haben jedoch oft nicht die Ressourcen, um gegen Datenhändler vorzugehen. Die Komplexität der DSGVO erschwert deren Umsetzung für Unternehmen und Bürger.
Um den Datenschutz zu stärken, werden strengere Datenschutzvorschriften und mehr Ressourcen für Datenschutzbehörden gefordert. Ein vollständiges Verbot von Werbe-Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken wird in Teilen der EU-Politik diskutiert. Transparenz über Datenpraktiken bei Unternehmen ist ebenfalls essentiell.
Ghost-Tapping nutzt spezielle Geräte, um sich in der Nähe von Wallets oder Smartphones aufzuhalten und unerkannt Transaktionen durchzuführen. Opfer bemerken oft die geringen Beträge der ersten Transaktionen nicht. Um sich zu schützen, sollten Nutzer den Namen des Händlers und den Transaktionsbetrag überprüfen, RFID-Blocker verwenden und ihre mobile Wallets mit PIN, Gesichtserkennung oder Fingerabdrucksicherheitsmaßnahmen schützen. Regelmäßige Aktualisierung von Apps und sofortige Benachrichtigungen über Transaktionen helfen ebenfalls, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Der Widerruf der Einwilligung ist möglich. Ein Datentransfer in Drittländer findet nicht statt. Beschwerdeführer können sich an eine Aufsichtsbehörde wenden.
Es besteht die Gefahr, dass auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern, die möglicherweise gegen die DSGVO verstoßen könnten, veröffentlicht werden. Die Ruag betont, dass aktuell keine besonders schützenswerten Daten von Schweizer Mitarbeitern betroffen seien. Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor Akira und rät von Lösegeldzahlungen ab. Akira hat laut Bacs in den letzten Monaten die Zahl ihrer Angriffe auf schweizerische Unternehmen deutlich erhöht.
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