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Fast alle Webseiten müssen nach deutschem Recht ein Impressum haben. Dieses muss jederzeit und leicht von jeder Unterseite aus erreichbar sein und darüber hinaus alle relevanten Pflichtangaben enthalten.
Allgemeine Pflichtangaben
Für jedes Impressum gilt, dass man direkt erkennen muss, wer für die dazugehörige Webseite verantwortlich ist. Soweit das betreffende Unternehmen keine Personengesellschaft mit dem Namen des Inhabers ist, gehört auch die Firmierung dazu.
Außerdem gehört ins Impressum die Adresse des Betriebs, also Straße, Postleitzahl und Ort sowie auch das Land, falls dies nicht eindeutig an der deutschen Domain-Endung zu erkennen ist.
Die postalische Adresse allein reicht aber nicht. Zusätzlich muss als Kontaktmöglichkeit die E-Mail-Adresse des Verantwortlichen genannt werden. Achtung: ein Kontaktformular reicht nicht aus. Dies hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 07.05.2013 klar festgehalten (Az.: 5 U 32/12). Eine Telefonnummer ist zwar nicht verpflichtend nötig, sollte aber aus Sicherheitsgründen ebenfalls genannt werden. Sie ist mindestens dann sinnvoll, wenn man noch keine Probleme mit unverlangten Werbetelefonaten hatte oder wenn es von der rechtlichen Seite nicht ganz klar ist, ob sie nötig sein könnte. Dies könnte zum Beispiel bei Online-Shops gegeben sein.
Pflichtangaben je nach Rechtsform
Jede unterschiedliche Rechtsform eines Unternehmens braucht spezifische Pflichtangaben. Diese müssen jeweils an die Art der Gesellschaft angepasst werden. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, so muss zum Beispiel der Geschäftsführer nicht wie bei einer GmbH genannt werden, sondern wird in Form eines Gesellschafters (GbR) oder Inhabers (Freiberufler) vorgestellt.
Die GmbH
Eine GmbH braucht im Impressum neben den Adressdaten folgende Informationen:
- Name der GmbH.
- Nennung des zuständigen Amtsgerichts mit Registernummer.
- Umsatzsteuer-Identnummer (USt-ID), sofern vorhanden; bei GmbHs in Gründung ist diese manchmal noch nicht zugeteilt.
- Name des Geschäftsführers.
Sonstige Angaben: Empfehlungen
Es empfiehlt sich, neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen noch weitere Hinweise im Impressum aufzuzählen. Oft lassen sich dadurch Haftungsfragen vermeiden oder mindestens reduzieren.
Disclaimer
Ein Disclaimer ist seit Jahren weit verbreitet und auf fast jeder Webseite zu finden. Der Verantwortliche distanziert sich dadurch von verlinkten Seiten und deren Inhalt. Wenn man ihn verwendet, sollte man diese verlinkten Inhalte allerdings mindestens einmal – idealerweise zum Zeitpunkt der Verlinkung – tatsächlich überprüfen. Allerdings hat man damit noch keine Rechtssicherheit hergestellt. Das Landgericht Hamburg hatte einst entschieden, dass der Betreiber einer Webseite im Einzelfall sogar für verlinkte Inhalte haftbar gemacht werden kann.
Das Verwenden eines Disclaimers ist unnötig. Mehr noch: es kann sogar schädlich sein. Wir raten daher dringend von der Verwendung eines Disclaimers im Impressum ab.
Urheberrecht
Mit Urheberrechtshinweisen erklärt man, dass die auf der Website verwendeten Bilder, Texte und sonstige Medien dem Urheberrecht unterliegen. Sie dürfen nicht einfach frei verwendet werden. Gleichzeitig kann ein Urheberrechtshinweis einen Passus enthalten, in dem man als Verantwortlicher der Seite erklärt, dass man bei einer möglichen (unbeabsichtigten) Urheberrechtsverletzung um Kontaktaufnahme und Information bittet, um den Verstoß zu beheben. Solch eine Erklärung schützt allerdings nicht vor Abmahnungen, sie ist eine reine Willenserklärung. Mit ihr steigt die Wahrscheinlichkeit, sich in Konfliktfällen gütlich zu einigen.
Alternative Streitbeilegung
Dieser Impressumzusatz ist für alle relevant, die online Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie müssen dabei auf die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung hinweisen und zusätzlich einen Link zur Streitschlichtungsstelle der EU anbringen. Vor allem kleinere Betriebe können wählen, ob sie bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen oder nicht.
Ergänzender Rat: Wer Waren über Ebay verkauft, sollte den Streitbeilegungshinweis nicht nur in seinen AGB unterbringen, sondern auch auf seiner Verkaufsseite. Wir kennen einen Rechtsstreit, in dem ein Ebay-Verkäufer von einem Konkurrenten abgemahnt wurde, weil dieser die Angaben zur Streitschlichtung nur in den AGB erwähnte. Normalerweise reicht dies auch, denn ein Kunde kann sich ja erst mit einem Händler streiten, wenn wenn er Kunde ist und somit die AGB gelesen haben muss. Wer sichergehen will, veröffentlicht die Angabe deshalb auch außerhalb der AGB.
Haftungsausschluss
Mit einem Passus zum Haftungsausschluss kann man das Haftungsrisiko vermindern. Dabei erklärt man als Betreiber, dass man die Haftung für bestimmte Schäden ausschließt, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Diesen Haftungsausschluss sollte man allerdings nur für Inhalte erklären, die kostenfrei und frei zugänglich sind. Sonst könnte ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegen. Ganz praktisch würde man etwa bei einem Online Shop mit einem allgemeinen Haftungsausschluss den eigenen AGB widersprechen.
Bildquellen
Sofern man Bilder von Dritten verwendet und an den Bildern selbst keine ausreichenden Urheberangaben macht, sollten diese in einem Abschnitt des Impressums zu den Bildquellen zu finden sein. Dies ist natürlich nur möglich, wenn die Bildquelle selbst es genehmigt. Einige Bildportalen erlauben es, dass diese Angaben im Impressum genannt werden. Für Wikimedia-Bilder reicht dies dagegen nicht aus. Die Urheberangaben müssen auf der Seite mit dem Bild und am besten sogar direkt am Bild stehen, am besten darauf oder darunter.
Fazit
Ein Impressum enthält Angaben, die von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängen. Neben der Adresse schließt es noch noch einige individuelle Zusatzinformationen ein.
Das Impressum selbst ist statisch aufgebaut. Es bietet Platz für Standardformulierungen, die das rechtliche Risiko eines Betriebs für seine Internetpräsenz reduzieren helfen. Anders als bei der Datenschutzerklärung kann jeder informierte Laie ein Impressum erstellen. Die Beispiele mit dem Disclaimer und dem Haftungsausschluss zeigen allerdings, dass man sehr gut informiert sein sollte, um keine Fehler zu machen.
Kernaussagen dieses Beitrags
Webseiten müssen ein Impressum haben, das den Verantwortlichen, die Adresse und die Kontaktdaten enthält.
Ein Impressum ist wichtig, um rechtliche Risiken für eine Website zu minimieren und enthält neben der Adresse des Unternehmens auch wichtige Informationen zum Urheberrecht, zur Streitschlichtung und zur Haftung.
Ein Impressum ist einfacher zu erstellen als eine Datenschutzerklärung, aber man sollte trotzdem gut informiert sein, um Fehler zu vermeiden.
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