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Schon ein leicht fehlerhaftes Impressum oder eine unvollständige Datenschutzerklärung sind nicht rechtmäßig und können schnell eine Abmahnung zur Folge haben. Die NOINDEX-Direktive auf diesen Webseiten hilft Ihnen dabei, Abmahnvereinen ihre kostspielige Arbeit zu erschweren.
Problem Massenabmahnungen
Es ist sehr leicht, im Internet nach Webseiten zu suchen (und sie zu finden!), deren Datenschutzerklärungen fehlerhaft sind. Das leistet jede Suchmaschine. Deshalb sind Abmahnungen ein lukratives Geschäft für Anwälte. In der Regel haben sie gute Aussichten auf Erfolg. Die Arbeit dieser Kanzleien, die Massenabmahnungen verschicken, wird noch dadurch erleichtert, dass die Urteile zu Datenschutzvorfällen meistens ziemlich eindeutig sind. Wenn schon eine fehlende E-Mail-Adresse im Impressum als echter Verstoß gewertet wird, dann bietet dies ein gutes Ziel für Abmahnungen.
Abmahnvereine sind rechtmäßig
Die Bedingungen für Abmahnvereine lassen sich relativ leicht einhalten, weshalb sie meistens erst einmal völlig rechtmäßig handeln. Solch ein Zusammenschluss von Unternehmen ist legal und kann auch Abmahnungen gegen Konkurrenten aussprechen, wenn der Tatbestand dies rechtfertigt.
Es können sogar beliebige Privatpersonen oder Unternehmen anonym Abmahnungen aussprechen, solange dies über Abmahnvereine geschieht. Dazu muss man also nicht einmal Mitbewerber sein.
Suchmaschinen indizieren alles
Damit eine Suchmaschine wie Google beim Suchen „fündig“ wird, indiziert sie üblicherweise alle Seiten einer Webpräsenz. Dies geschieht laufend im Hintergrund. Die Seite mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung gehören ebenfalls dazu. Wer also nach einer Person sucht, die im Impressum als Verantwortlicher Seitenbetreiber genannt wird, findet diese normalerweise auch.
Doch dieser Suche können Sie deutliche Grenzen setzen. Sie können zum Beispiel Google, Bing und andere Suchmaschinen anweisen, dass sie definierte Inhalte einer Webseite oder eine gesamte Seite nicht in ihren Suchindex aufnehmen.
NOINDEX für Content
Die Direktive NOINDEX weist Suchmaschinen an, eine einzelne Seite nicht zu indizieren. Es ist sogar möglich, eine ganze Webpräsenz mit allen Unterseiten von der Indizierung durch Suchmaschinen auszunehmen. Dies ist meistens aber nicht sinnvoll, es sei denn, Sie erstellen gerade eine Webseite, bauen sie Schritt für Schritt auf und wollen noch nicht, dass sie gefunden wird.
Dringende Empfehlung
Versehen Sie Ihre Seiten mit dem Impressum und der Datenschutzerklärung unbedingt mit der NOINDEX-Direktive. Folgende Gründe sprechen dafür:
- Im Impressum steht eigentlich nie Content, der dem Leser einen Mehrwert bietet.
- Ihre Datenschutzerklärung enthält Standardformulierungen, die oft per Kopieren und Einfügen übernommen wurden. Eine Suchmaschine kann dies als Dublette bzw. Kopie (Duplicate Content) werten und deswegen die Seite in ihrer Qualität herabstufen.
- Der Verantwortliche im Impressum muss nicht per Suchmaschine auffindbar sein. Das Gegenteil ist sinnvoll.
- Abmahnvereine setzen Suchmaschinen ein, um ihre Arbeit zu vereinfachen. Sie erschweren dies erheblich, wenn Ihre Inhalte nicht indiziert sind.
Die NOINDEX-Anweisung können Sie in Content-Management-Systemen wie WordPress über ein SEO Plugin wie Yoast pro Beitrag oder Seite (Page, Post) einstellen. Wenn Sie eine reine HTML-Seite haben, hilft ein Code dieser im Head-Bereich:

Neben NOINDEX sollten Sie noch den Befehl NOARCHIVE mit angeben. Dieser stellt eine gute und sinnvolle Ergänzung dar. Zur Archivierungssperre lesen Sie Näheres in einem weiteren Blogbeitrag, wo die Vorteile der Nichtarchivierung dargestellt werden.
Übrigens lässt sich mit NOINDEX als SEO-Maßnahme auch die Auffindbarkeit von Unterseiten durch Suchmaschinen steuern, indem man den sogenannten Link Juice steuert.
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Kernaussagen dieses Beitrags
Ein NOINDEX-Tag im Impressum schützt vor Abmahnungen.
Abmahnungen sind ein lukratives Geschäft für Anwälte, da Datenschutzfehler häufig vorkommen.
NOINDEX verhindert, dass Suchmaschinen das Impressum indizieren und somit den Verantwortlichen auffindbar machen.
Abmahnvereine nutzen Suchmaschinen, um Inhalte zu finden.
Sie können verhindern, dass Suchmaschinen Ihre Inhalte sehen, indem Sie die „NOINDEX“-Anweisung verwenden.
NOINDEX“ und „NOARCHIVE“ schützen Ihre Inhalte vor Suchmaschinen und Archivierung.
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Jede kommerzielle Webseite agiert in einem Spannungsfeld zwischen dem Streben nach maximalem Nutzen und der Minimierung rechtlicher Risiken.
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