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Datenschutz-News: Beitrag zu Consent Tools auf Webseiten

Kategorien: Allgemein

Die BvD-News ist eine Zeitschrift, die regelmäßig erscheint und von einem Datenschutzverband herausgegeben, dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands. Die BvD-News erscheinen als Printmagazin und als online Ausgabe.

In der Ausgabe der BvD-News ist der Beitrag von Dr. Klaus Meffert, Geschäftsführer der IT Logic GmbH, abgedruckt. Thema des Beitrags:

Consent Tools auf Webseiten im Praxistest

Unser Artikel in den BvD-News

Im Artikel finden Sie das Ergebnis eines umfangreichen Praxistests von Cookie Popups samt Bewertung der Testergebnisse. Der Beitrag geht auf die Rechtsgrundlagen ein und erläutert die allgemeinen Schwächen sogenannter Cookie Tools.

Sie erhalten ebenfalls Einblick in das Konzept der Cookies. Auch wenn bereits viel über Cookies geschrieben wurde, so sind vielen einige wichtige Grundlagen nicht vertraut. Selbst Personengruppen, die sich viel mit dem Datenschutz beschäftigen, wissen beispielsweise nicht, dass Cookies keine Textdateien sind.

Noch wichtiger ist allerdings die Tatsache, dass jeder Nutzer andere Cookies auf seinem Rechner angesammelt hat. Das ist insofern wichtig und rechtlich entscheidend, als dass Cookies, die bei der Reise durch das Internet aufgesammelt wurden, auf später besuchten Webseiten zum Datenschutzproblem werden können.

Vielen Betreibern von Webseiten ist dieser Umstand anscheinend unbekannt. Unser Beitrag klärt auf und vermittelt neben Basiswissen tiefer gehende Konzepte zum Einwilligungserfordernis auf Webseiten.

Vielen Anbietern von Cookie Tools scheint es nicht bekannt zu sein, dass neben der Einwilligung für Cookies auch eine Einwilligung bei technisch nicht notwendigen Datentransfers (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO) oder bei Datentransfers in unsichere Drittländer (Art. 44 DSGVO) einzuholen ist. Auch die USA sind generell noch als ein solches unsicheres Drittland anzusehen. Daran ändert das EU-US Datenschutzabkommen namens DPF wenig. Denn das DPF basiert auf einem Präsidialerlass, der jederzeit und von jedem Präsidenten der USA, zurückgenommen werden kann.

Lesen Sie, wie Sie Ihre Webseite absichern können, ohne die Besucher Ihrer Webseite mit einem Popup zu nerven. Das Geheimnis liegt in der Kenntnis und Auswahl geeigneter Alternativen. Solche Alternativen sind funktionell gleichwertig zu populären Plugins und Tools, aber nicht so bekannt. Der entscheidende Vorteil: Nutzer müssen nicht mehr um eine Einwilligung gefragt werden, sondern diese besseren Plugins können direkt und ohne Störfenster geladen werden.

Gerne senden wir Ihnen bei Interesse die Ausgabe zu. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Webseite online zu prüfen. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Einfach Webseite eingeben, Start drücken und kurz warten. Sie sehen dann in Ihrem Browser die Befunde.

Kernaussagen dieses Beitrags

Viele Webseitenbetreiber kennen die rechtlichen Vorgaben für Cookies nicht.

Es gibt Alternativen zu Cookie-Popups, die den Nutzern keine lästigen Einverständniserklärungen aufzwingen.

Mit einem Online-Check können Webseitenbetreiber die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen prüfen.

Über diese Kernaussagen

Webseiten-Checks gemäß DSGVO

Der Erfolg einer kommerziellen Webseite hängt von der Balance zwischen Nutzen und rechtlichen Risiken ab.

Unser Ziel ist es, praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl effektiv sind als auch den Anforderungen der aktuellen Datenschutzbestimmungen gerecht werden. Dazu gehört eine umfassende Risikoanalyse der eingesetzten Plugins und Tools sowie fundierte fachliche und technische Beratung.

Durch unsere jahrelange Erfahrung und die Optimierung unserer Prozesse können wir Webseiten zuverlässig und kostengünstig prüfen. Unser Angebot umfasst eine Beratungspauschale und einen kostenlosen Online-Website-Check zur ersten Grobprüfung.

Einen automatisierten Check buchen oder einen professionellen Website-Check mit manuellen Expertenprüfungen und Beratung durch Dr. Meffert.