Kategorien: Allgemein, Recht und Tracking
Was kann Google Analytics?
Viele verwenden Google Analytics noch, obwohl mindestens zwei Gründe dagegen sprechen. Die aktuelle Rechtslage ist einer der beiden Gründe. Der andere Grund ist sehr sehr begrenzte reale Nutzen für Unternehmen.
Die Aussagen in diesem Beitrag spiegeln unsere Meinung wider und sind (wie übrigens zahlreiche rechtliche Fragestellungen) nicht eindeutig belegbar, bis ein Urteil dies feststellt.
Bewertung von Google Analytics
Gründe für den Einsatz von Analytics
Warum setzen viele Google Analytics ein? Die Gründe sind natürlich unterschiedlich. Ein Hauptgrund ist die Tatsache, dass das Tool sich einer hohen Beliebtheit erfreute. Weil also viele Analytics von Google einsetzten, folgen andere dieser Herde, ohne den Nutzen zu hinterfragen. Bis zum 25.05.2018 war es zudem recht unproblematisch, das Google Tracking Tool zu verwenden. Danach griff die Datenschutzgrundverordnung ein und sichert seitdem die Rechte von Personen an deren eigenen Daten.
Die zwei wesentlichen Gründe für die Verwendung von Google Analytics sind aus unserer Sicht:
- Maximierung des Gewinns für den Webseitenbetreiber durch Auswerten von Nutzerdaten
- Optimierung von Werbung
Zu den Gründen im einzelnen ein paar detaillierte Ausführungen. Vorab: Wir glauben, beide Gründe sind nicht (mehr) valide.
Maximierung des Gewinns
Die Menge an Daten, die das Google-Tool auswertet und bereitstellt, ist enorm und kaum zu übertreffen. Zu den Daten, die ein Webmaster im Google Dashboard sehen kann, gehören
- das wahrscheinliche Alter der Besucher,
- das ungefähre Einkommen,
- der ungefähre Standort,
- das wahrscheinliche Geschlecht,
- die wahrscheinliche Religionszugehörigkeit (zumindest für Amerika)
- und einige andere Daten mehr.
Da diese Daten zur Verfügung stehen, müssen sie nun sinnvoll verwendet werden. Sinnvoll heißt im Kontext von Unternehmen: umsatzsteigernd oder gewinnmaximierend.
Wir vertreten die These, das fast kein Unternehmen in der Lage sein dürfte, seinen Gewinn aufgrund der mit Google Analytics gewonnenen Daten spürbar zu erhöhen.
Für viele sollte es ausreichend sein zu wissen, welcher Beitrag auf der eigenen Webseite wie oft aufgerufen wurde. Zusätzlich möchten manche vielleicht wissen, aus welcher Region Nutzer zugriffen und was die besten Wochentage oder Monate sind. Diese Fragen kann nahezu jedes harmlose Analysewerkzeug beantworten, welches wesentlich leichter rechtlich beherrschbar ist als Google Analytics. Man könnte diese Ersatztools auch Besucherzähler nennen. Ganz früher waren es in der Tat nur Besucherzähler, die zählten, wie oft eine Webseite insgesamt aufgerufen wurde. Mittlerweile bieten diese Besucherzähler, wenn Sie noch so nennen darf, eben viel mehr Möglichkeiten.
Werbung optimieren
Personalisierte Werbung galt lange als Wundermittel, das die Zielgruppe besser anspricht als unpersonalisierte Werbung. Das klingt an sich logisch. Neuere Untersuchungen zeigen: Viele Konsumenten sind von der vielen Werbung einfach nur genervt. Wenn Werbung den Anschein erweckt, als wäre sie aufgrund erhobener Daten optimiert, sind der Nutzen der Werbung bei Konsumenten ins Negative.
Insbesondere das Retargeting wird gerne als Beispiel für vielversprechende Werbung genannt. Retargeting zielt auf Nutzer ab, die einmal auf einer Webseite einer Firma waren und später beispielsweise in der Google Suchmaschine etwas suchen. In den Suchergebnissen wird diesen Nutzern dann eine Werbung von der Webseite eingeblendet, die sie einige Zeit zuvor einmal besucht hatten. Die Hoffnung ist, dass der Nutzer hoffentlich ein Aha-Erlebnis hat und eher zu einem Kauf zu bewegen ist.
Unabhängig davon war der Effekt von über Analytics optimierter Werbung mit AdWords nicht wirklich überzeugend. Wir sprechen aus eigener Erfahrung und stellen die These auf, dass Werbung ohne den Tracker von Google nahezu genauso gut funktioniert wie mit.
Aktuell muss vor dem Einsatz von Google Analytics mindestens eine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden. Wie jeder weiß, erteilt nicht jeder Nutzer eine Einwilligung, sondern ist eher genervt vom tausendsten Cookie Popup. Schöner wird die Webseite durch dieses Popup auch nicht, ganz zu schweigen von der Bedienbarkeit. Die meisten Cookie Consent Lösungen funktionieren zudem in der Praxis nicht.
Rechtliche Bewertung
Eben wurde bereits die Einwilligung erwähnt, die für Analytics vor dessen Einsatz eingeholt werden muss. Automatische Cookie Blocker bieten hierfür keinen Schutz. Gemeint sind allgemeine Scripte, die man auf der Webseite einbindet und dann laut Anbieter des Scripts hoffen darf, dass die Webseite wie durch ein Wunder DSGVO-konform wird. Wir haben tausende von Webseiten untersucht und nachgewiesen, dass Cookie Blocker ohne grundlegende Anpassung der Webseite nicht funktionieren.
Datenschutzbehörden verbieten vermehrt den Einsatz des Tracking-Tools von Google auf Webseiten.
Google als Anbieter des Tools wertet dermaßen viele Daten aus, dass Analytics von Google als invasiv beurteilt wird. Das bedeutet, dass das Tool unbahängig von Cookies nur nach Einwilligung eingesetzt werden kann.
Eine IP-Adressenanonymisierung ist notwendig, aber nicht wirksam, weil die IP-Adresse letztendlich erst bei Google (angeblich) anonymisiert wird, nachdem sie im Klartext empfangen wurde.
Auch ohne Cookies kann Google mithilfe des Browser-Fingerprints den Nutzer nachverfolgen. Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern sieht aufgrund dessen ein berechtigtes Interesse als möglichen Grund für den Einsatz von Google Analytics als nicht zulässig an.
Wie Google selbst offiziell zugegeben hat, werden alle Analytics-Daten immer in den USA verarbeitet. Durch sogenannte Kollektoren werden die Daten in der geographischen Nähe des Nutzers eingesammelt und in die USA geschickt. Somit ist alleine deswegen eine Einwilligungspflicht für Google Analytics gegeben.
In der Ausgabe 2/2020 der Zeitschrift RDF wird auf Seite 98 von einem Anwalt die Auffassung vertreten, dass Google Analytics selbst nach Einwilligung nicht rechtssicher eingebunden werden kann. Der Hauptgrund ist, dass niemand weiß, welche Daten Google wie verarbeitet und an wen weitergibt. Sie müssen nun eine Einwilligung einholen für einen Tatbestand, den Sie nicht erklären können. Das ist schlicht nicht möglich.
Fazit
Für den Einsatz von Google Analytics müssen zahlreiche Vorschriften beachtet werden. Aber selbst bei Einhaltung dieser gesetzlich und aufgrund von Urteilen vorgegebenen Regeln , die sehr umfangreich sind, kann Google Analytics nicht rechtssicher verwendet werden. Zudem kostet das, was machbar ist, viel Mühe. Beispielsweise muss ein AV-Vertrag mit der Firma Google abgeschlossen werden.
Der Nutzen wiederum, den Google Analytics bietet, ist für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr überschaubar oder gar nicht vorhanden. Wir wissen, dass Online Marketer oder Werbeagenturen das oft anders sehen. Bislang konnte uns aber auch auf Rückfrage niemand überzeugende Informationen oder Argumente liefern, wonach Google Analytics in nennenswerter Weise an der Umsatzsteigerung des Webseitenbetreibers beteiligt gewesen wäre.
Empfehlung
Verwenden Sie Google Analytics nicht! Fragen Sie sich, ob Sie wirklich ein Tracking Tool benötigen. Wir glauben, für über 99% der Webseitenbetreiber ist diese Frage zu verneinen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Fragen Sie sich, ob Sie wirklich ein Analysewerkzeug benötigen, also einen besseren Besucherzähler. Auch diese Frage können viele wahrscheinlich verneinen. Sollten Sie Wert auf einen Besucherzähler legen, dann achten Sie darauf, eine Abwahlmöglichkeit (Opt-Out) auf Ihrer Webseite zu integrieren und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.
Gute Alternativen sind:
- WordPress: WP Statistics
- Allgemein: PHP Counter auf eigener Webseite (zum Download)
- Allgemein: Log File Analyse, etwa mit Webalizer (zum Download)
- Allgemein: Selbst programmierte Besucherzähler, mit denen sogar die Customer Journey nachvollzogen werden kann
- Google Webmaster Tools (Google Search Console): Ermitteln Sie die Suchbegriffe, anhand derer Ihre Webseite im Suchergebnis erschien
- Gar kein Besucherzähler: Empfiehlt sich für alle, die ihre Webseite sowieso kaum optimieren
- Google AdWords: Die hilfreichsten Optimierungen sind ohne Google Analytics möglich und notwendig, bevor die Details optimiert werden
Gerne beraten wir Sie hierzu.
Prüfen Sie hier, ob Ihre Webseite Google Analytics lädt, bevor eine Einwilligung vorliegt:
Zusätzlich werden weitere DSGVO-Prüfungen durchgeführt, beispielsweise welche Tools geladen werden oder ob YouTube Videos falsch eingebunden sind. Das Ergebnis des Checks sehen Sie direkt und ohne Registrierung.